Die AGB verstößt gegen gar nichts. Dein Beitrag ändert rein gar nichts an der Sache, dass dieses Verhalten (verlangen von Aps etc) legitim ist. Da kannst du deine Sätze noch so schön gestalten, es ist und bleibt so. Es hat nichts mit Nonsens zutun, wenn ich sagen, dass der Spieler nach AGB das Nutzungsrecht hat.
Zeig mir ruhig mal diese Urteile - Urteile die zeigen, dass in einer Kriegssimulation Erpressung und Nötigung die nicht an die privat Person sondern an den virtuellen Charakter gerichtet sind sanktioniert werden.
recht hin,AGBs her..ich war als ich meinen Alten account noch bespielt habe in meiner nachbarschaft recht beliebt (allesamt kleinere Spieler und Allianzen) weil ich dafür beknnt war,solche unrechtmäßigen Ap eroberungen oder "Forderungen" gerne mal zu zerschiessen und ich denke das die Masse der Ehrlichen Spieler auf dem Server das genauso machen würde. Es geht zwar gerne mal drunter und drüber,aber die meisten Spieler machen/verlangen weder solche übertrieben Sachen und würden kleineren Spielern (Allianzunabhängig) sofort helfen bei solchen "unredlichen" Forderungen ,ganz so "versumpft" ist DE1 nun doch nicht..
Die AGB verstößt gegen gar nichts. Dein Beitrag ändert rein gar nichts an der Sache, dass dieses Verhalten (verlangen von Aps etc) legitim ist. Da kannst du deine Sätze noch so schön gestalten, es ist und bleibt so. Es hat nichts mit Nonsens zutun, wenn ich sagen, dass der Spieler nach AGB das Nutzungsrecht hat.
Zeig mir ruhig mal diese Urteile - Urteile die zeigen, dass in einer Kriegssimulation Erpressung und Nötigung die nicht an die privat Person sondern an den virtuellen Charakter gerichtet sind sanktioniert werden.
Genau deswegen hat GGS ja den Passus in den AGB, dass sie quasi jedes Pixel von GGE dem Spieler zur Nutzung überlassen (sprich er deren BESITZER wird), sie dem Spieler deswegen aber noch lange nicht gehören (sprich er kein EIGENTUM daran erwirbt).
Die Differenzierung täte manchen Hobbyanwälten hier gut Kleiner Exkurs ins Alltagsrecht: Wenn sich mein Kumpel einen Joint baut, ist er gemäß Rechtslage dessen EIGENTÜMER. Wenn er dann den Joint mir gibt, damit er sich z.B. die Schuhe zubinden kann, bin ich gemäß Rechtslage dessen temporärer BESITZER, aber NICHT dessen Eigentümer.
Entsprechend gilt: Alles, was sich rein virtuell innerhalb von GGE abspielt, ist von den AGB geregelt. StGB, BGB, GG undwasauchimmersonstnoch greift NICHT. Sobald etwas aber vom Virtuellen ins Reale übergreift - z.B. Erpressung von Paysafe-Karten, Bedrohung o.ä. - verlässt man den Geltungsbereich der AGB und die anderen Rechtsnormen greifen.
Wenn also Spieler A von Spieler B die Abgabe eines Außenpostens verlangt mit der Drohung, ihn sonst dauernd anzugreifen, sind die AGB heranzuziehen und GGS wird auch nur entsprechend dieses Rahmens tätig. Wenn aber Spieler A von Spieler B die Abgabe eines Außenpostens verlangt mit der Drohung, ihm sonst im echten Leben aufzulauern und zu verprügeln, ist das StGB bzw. BGB heranzuziehen und entsprechend wird GGS auch deutlich schärfer durchgreifen (vom zivilrechtlichen Klageweg mal abgesehen).
Wer sich noch etwas Lektüre vom Anwalt dazu antun möchte: hier bitte.
Savire du versuchst wohl den ersten platz als ein als Foren troll zu übernehmen? So einen Müll wie von dir hört man selten. Du redest immer von deiner Erfahrung. Dein ACC ist aber absolutes Anfänger Level. Entweder ist das ein Multi Acc oder du hast keine Erfahrung. In beiden fällen sind deine Kommentare fehl am Platz.
PS: Lange im Spiel zu sein hat noch nichts mit Erfahrung zu tun.
Mein letzter Beitrag um euch einfach nochmal klar zu machen das sich grundlegend jeder Sachverhalt schnell ändern kann : Ihr macht euch es zu einfach ;-))
Der unterschied liegt im dem was ich vom Spielbetreiber bekomme oder was ich mir zusätzlich erwerbe beim Spielbetreiber, hinzu kommt ob ich hier für das Spiel einen monatlichen Beitrag leiste um die Diensleistung zu beziehen oder dieses kostenlos ist und ich vieles persönlich im einzelnen Kaufe / Erwerbe um das Spiel mir persönlich besser zu gestalten oder zu ermöglichen ( WERTE ) .
"Damit Eigentum bestehen kann, müsste es sich demnach wie zuvor ausgeführt bei diesen
Gegenständen um Sachen im Sinne des § 90 BGB handeln. Wir haben gehört, dass hierfür die
Körperlichkeit wesentlich ist. Dass somit kein „normales“ Eigentum bestehen kann, scheint auf den ersten Blick unzweifelhaft, da man die Spielcharaktere und Items aus den Online-Welten nicht anfassen kann. Jedoch wird seit langem versucht, auch diverse nicht greifbare Gegenstände unter den deutschen Sachbegriff zu subsumieren, um ihnen auf diese Art den Schutz des Sachenrechts und somit des Eigentums zukommen zu lassen. Die Verwendung des Begriffs „virtuelles Eigentum“ ist in diesemFall nicht nötig, da aufgrund der Ausweitung des Sachbegriffs virtuelle Gegenstände dem „normalen“ Eigentumsbegriffs unterfallen."
Jetzt stellt sich für mich die Frage ; , wann werde ich gemoppt,genötigt oder erpresst . Und diese entscheidet jede Person für sich und diese Person kann alle Möglichkeiten nutzen um sich zu schützen wie Beschwerden,Strafantrag oder zivilrechtlicher Möglichkeiten
Und dieses ist zum Glück , ist klar und deutlich geregelt und die Entscheidungsträger sind GGE oder ein Spieler .
Mein letzter Beitrag um euch einfach nochmal klar zu machen das sich grundlegend jeder Sachverhalt schnell ändern kann : Ihr macht euch es zu einfach ;-))
Der unterschied liegt im dem was ich vom Spielbetreiber bekomme oder was ich mir zusätzlich erwerbe beim Spielbetreiber, hinzu kommt ob ich hier für das Spiel einen monatlichen Beitrag leiste um die Diensleistung zu beziehen oder dieses kostenlos ist und ich vieles persönlich im einzelnen Kaufe / Erwerbe um das Spiel mir persönlich besser zu gestalten oder zu ermöglichen ( WERTE ) .
"Damit Eigentum bestehen kann, müsste es sich demnach wie zuvor ausgeführt bei diesen
Gegenständen um Sachen im Sinne des § 90 BGB handeln. Wir haben gehört, dass hierfür die
Körperlichkeit wesentlich ist. Dass somit kein „normales“ Eigentum bestehen kann, scheint auf den ersten Blick unzweifelhaft, da man die Spielcharaktere und Items aus den Online-Welten nicht anfassen kann. Jedoch wird seit langem versucht, auch diverse nicht greifbare Gegenstände unter den deutschen Sachbegriff zu subsumieren, um ihnen auf diese Art den Schutz des Sachenrechts und somit des Eigentums zukommen zu lassen. Die Verwendung des Begriffs „virtuelles Eigentum“ ist in diesemFall nicht nötig, da aufgrund der Ausweitung des Sachbegriffs virtuelle Gegenstände dem „normalen“ Eigentumsbegriffs unterfallen."
Jetzt stellt sich für mich die Frage ; , wann werde ich gemoppt,genötigt oder erpresst . Und diese entscheidet jede Person für sich und diese Person kann alle Möglichkeiten nutzen um sich zu schützen wie Beschwerden,Strafantrag oder zivilrechtlicher Möglichkeiten
Und dieses ist zum Glück , ist klar und deutlich geregelt und die Entscheidungsträger sind GGE oder ein Spieler .
Das Proplem hat sich doch schon damit erledigt,das ein "Gedisster" Spieler (oder gar Allianz) sich an einen im level (als der Gegner) wesentlich höheren Spieler oder gar seine Ganze Allianz wenden kann,das "absolut" unfaire Problem darlegt und dann wird ihm(der Allianz auch geholfwn (sofrern niczt grade irgeindeim Krieg im Gange iszt)..daas machen sogar die Inaktiven und Wurzeln gerne..
Ihr müsst nut Ingame das Maul aufmachen (sorry für die ausdrucksweise) un die Com. wird ds regeln. Krieg führen ist eine Sache untereiander, Kleine Spieler und Allis erpressen eine ganz andere und da werden die (allianzunabhängig) ehrenwertn Spieler auch entsprechend regieren..ich hab uch als LL 250 kein Problem damit nen LVl 65 Spieler (0dr seine ganze Alli gleich mit) abzufackeln ,wenn die von nem LVl 40 nenn AP und oder gleich noch wöchentliichem "Kotau" via Paysafen forden..da ist mir dann das gejammer avuh wurst und ich denke das die Masse der spieler (level egal) das genauso sieht... da brauchts keine GBs,GGE Support oer gr nen externen Anwalt...das regelt die Com.Alleine...un sichr nicht im Sinne der "Erpresser"
Antworten
Die AGB verstößt gegen gar nichts. Dein Beitrag ändert rein gar nichts an der Sache, dass dieses Verhalten (verlangen von Aps etc) legitim ist.
Da kannst du deine Sätze noch so schön gestalten, es ist und bleibt so.
Es hat nichts mit Nonsens zutun, wenn ich sagen, dass der Spieler nach AGB das Nutzungsrecht hat.
Zeig mir ruhig mal diese Urteile
au maurauder langsam wird das unheimlich
ich muß schon wieder bei dir liken ^^
Die Differenzierung täte manchen Hobbyanwälten hier gut
Kleiner Exkurs ins Alltagsrecht: Wenn sich mein Kumpel einen Joint baut, ist er gemäß Rechtslage dessen EIGENTÜMER. Wenn er dann den Joint mir gibt, damit er sich z.B. die Schuhe zubinden kann, bin ich gemäß Rechtslage dessen temporärer BESITZER, aber NICHT dessen Eigentümer.
Entsprechend gilt:
Alles, was sich rein virtuell innerhalb von GGE abspielt, ist von den AGB geregelt. StGB, BGB, GG undwasauchimmersonstnoch greift NICHT.
Sobald etwas aber vom Virtuellen ins Reale übergreift - z.B. Erpressung von Paysafe-Karten, Bedrohung o.ä. - verlässt man den Geltungsbereich der AGB und die anderen Rechtsnormen greifen.
Wenn also Spieler A von Spieler B die Abgabe eines Außenpostens verlangt mit der Drohung, ihn sonst dauernd anzugreifen, sind die AGB heranzuziehen und GGS wird auch nur entsprechend dieses Rahmens tätig.
Wenn aber Spieler A von Spieler B die Abgabe eines Außenpostens verlangt mit der Drohung, ihm sonst im echten Leben aufzulauern und zu verprügeln, ist das StGB bzw. BGB heranzuziehen und entsprechend wird GGS auch deutlich schärfer durchgreifen (vom zivilrechtlichen Klageweg mal abgesehen).
Wer sich noch etwas Lektüre vom Anwalt dazu antun möchte: hier bitte.
Low Pass @ de 1
So einen Müll wie von dir hört man selten.
Du redest immer von deiner Erfahrung. Dein ACC ist aber absolutes Anfänger Level.
Entweder ist das ein Multi Acc oder du hast keine Erfahrung.
In beiden fällen sind deine Kommentare fehl am Platz.
PS: Lange im Spiel zu sein hat noch nichts mit Erfahrung zu tun.
Der unterschied liegt im dem was ich vom Spielbetreiber bekomme oder was ich mir zusätzlich erwerbe beim Spielbetreiber, hinzu kommt ob ich hier für das Spiel einen monatlichen Beitrag leiste um die Diensleistung zu beziehen oder dieses kostenlos ist und ich vieles persönlich im einzelnen Kaufe / Erwerbe um das Spiel mir persönlich besser zu gestalten oder zu ermöglichen ( WERTE ) .
langem versucht, auch diverse nicht greifbare Gegenstände unter den deutschen Sachbegriff zu subsumieren, um ihnen auf diese Art den Schutz des Sachenrechts und somit des Eigentums zukommen zu lassen. Die Verwendung des Begriffs „virtuelles Eigentum“ ist in diesemFall nicht nötig, da aufgrund der Ausweitung des Sachbegriffs virtuelle Gegenstände dem „normalen“ Eigentumsbegriffs unterfallen."
Jetzt stellt sich für mich die Frage ; , wann werde ich gemoppt,genötigt oder erpresst .
Und diese entscheidet jede Person für sich und diese Person kann alle Möglichkeiten nutzen um sich zu schützen wie Beschwerden,Strafantrag oder zivilrechtlicher Möglichkeiten
Und dieses ist zum Glück , ist klar und deutlich geregelt und die Entscheidungsträger sind GGE oder ein Spieler .
Ihr müsst nut Ingame das Maul aufmachen (sorry für die ausdrucksweise) un die Com. wird ds regeln. Krieg führen ist eine Sache untereiander, Kleine Spieler und Allis erpressen eine ganz andere und da werden die (allianzunabhängig) ehrenwertn Spieler auch entsprechend regieren..ich hab uch als LL 250 kein Problem damit nen LVl 65 Spieler (0dr seine ganze Alli gleich mit) abzufackeln ,wenn die von nem LVl 40 nenn AP und oder gleich noch wöchentliichem "Kotau" via Paysafen forden..da ist mir dann das gejammer avuh wurst und ich denke das die Masse der spieler (level egal) das genauso sieht...
da brauchts keine GBs,GGE Support oer gr nen externen Anwalt...das regelt die Com.Alleine...un sichr nicht im Sinne der "Erpresser"